Brennholz in Selbstwerbung (Holzverlosung)
Für alle Selbstwerbungskunden versucht der Markt Mömbris jedes Jahr Selbstwerbungsholz in Form von Waldabschnitten (Lose) anzubieten. Standort und Begebenheiten sowie Holzarten werden in einer Liste veröffentlicht. Diese finden Sie zu gegebener Zeit im Bürgerblatt, auf unserer Website oder kann im Rathaus, Zimmer EG.07, eingesehen werden. Die jeweilige Holzmenge je Vergabelos variiert. Der Vergabepreis berücksichtigt deshalb sowohl Holzmenge als auch Holzart und den Aufwand für den Selbstwerber. Die Lose sind so aufgeteilt, dass nur haushaltsübliche Mengen vergeben werden. Jeder Haushalt kann nur ein Los erwerben. Die Holzvergabe erfolgt nur an Ortsansässige für den Eigenbedarf.
Der Markt Mömbris geht davon aus, dass der Erwerber sich vor der Losvergabe über die Örtlichkeiten des betreffenden Loses informiert. Ferner bitten wir um Beachtung, dass Rückegassen nicht mit dem PKW befahrbar sind. Außerdem weisen wir daraufhin, dass die Waldwege nicht bei jeder Witterung mit dem PKW befahrbar sind.
Das Vergabeverfahren sieht wie folgt aus:
Interessenten können sich telefonisch bis zu einem Termin der bekanntgegeben wird im Steueramt des Marktes Mömbris, Tel. Telefonnummer: 06029 705-19, melden. Die Vergabe findet an einem Samstagvormittag statt. Treffpunkt ist in der Regel im Sitzungssaal des Rathauses in Mömbris, um 9 Uhr. Der genaue Termin wird den gemeldeten Interessenten mitgeteilt.
Bitte beachten Sie künftig folgende Änderung im Ablauf der Holzverlosung:
Auch hier ist ein Nachweis über einen „Motorsägenschein“ beim Markt Mömbris weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme an der Brennholzverlosung. Einen Motorsägenschein einer dritten Person, mit der der Erwerber gemeinsam das Holz einschlägt, wird nicht akzeptiert. Bei Anmeldung zur Brennholzverlosung ist der Nachweis über den Besitz eines Motorsägenscheines zu erbringen. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, kann kein Holz mehr vom Markt Mömbris erworben werden.
Der Selbstwerber kann nur noch persönlich ein Los erwerben. Eine Vertretung mit Vollmacht ist bei der Holzverlosung nicht mehr zulässig!
Selbstwerber werden nur zugelassen, wenn sie über eine persönliche Schutzausrüstung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift verfügen (Schutzhelm mit Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe und Handschuhe).
Es findet eine allgemeine Einführung über Unfallverhütungsvorschriften statt und ein Merkblatt wird ausgehändigt. Anschließend werden die Lose vergeben.
Der Holzkaufpreis ist sofort in bar zur Zahlung fällig.
Brennholzverkauf
Aufgrund der hohen Nachfrage nach gemeindlichem Brennholz kann ab sofort eine Bestellung nur noch unter Vorbehalt angenommen werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.